Zuwendungsbestätigung für Spenden bis zur Höhe von 200 Euro
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Zuwendungen im Sinne der §§ 10b und 34g des EStG dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Für Kleinspenden bis zur Höhe von 200,00 Euro an die Talentförderung Mathematik e.V. genügt grundsätzlich der vereinfachte Nachweis gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. 120 EStDV mittels Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts.